Ihr Unternehmen gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten

Wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen selten isoliert. Sie betreffen Strategien, Verantwortlichkeiten, wirtschaftliche Interessen, Ziele und oft auch den Fortbestand unternehmerischer Werte. Deshalb betrachten wir jedes Mandat nicht nur juristisch, sondern immer auch unternehmerisch.

Erst daraus entstehen tragfähige Empfehlungen: präzise in der rechtlichen Bewertung, realistisch in der Umsetzung und belastbar für die nächsten Schritte.

Unser Ziel ist es, Risiken  frühzeitig zu erkennen, Handlungsspielräume auszuloten, realistische Handlungsoptionen aufzuzeigen auf dieser Grundlage sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Wir verschaffen uns einen Überblick über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage Ihres Unternehmens. Dabei wird insbesondere geprüft, ob Anzeichen für eine Insolvenzreife bestehen und welche nächsten Schritte erforderlich sind.

In einer Krise ist entscheidend, welche Maßnahmen noch möglich und sinnvoll sind. Wir zeigen Ihnen rechtliche und strategische Handlungsoptionen auf – von außergerichtlichen Lösungen bis hin zu strukturierten Sanierungs- oder Insolvenzverfahren.

Geschäftsführer, Vorstände und andere Leitungsorgane müssen in Krisensituationen besondere gesetzliche Pflichten beachten. Wir beraten zu persönlichen Haftungsrisiken und erläutern den rechtlichen Rahmen für Entscheidungen in der Unternehmenskrise.

Wenn eine Sanierung möglich ist, unterstützen wir bei der rechtlichen Strukturierung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Ziel ist es, das Unternehmen zu stabilisieren, Risiken zu begrenzen und tragfähige Lösungen mit Gläubigern, Gesellschaftern oder weiteren Beteiligten zu entwickeln.

Ob und wann ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, ist eine zentrale Frage in der Krise. Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen und beraten dazu, welche Pflichten bestehen, welche Fristen zu beachten sind und welche Folgen drohen können.

Wenn ein Insolvenzantrag eine sinnvolle Handlungsoption oder unvermeidbar ist, begleiten wir Sie bei der Vorbereitung, Antragstellung und auch während des sich anschließenden Verfahrens.

Nicht jede Krise führt zwangsläufig in ein Regelinsolvenzverfahren. Wir prüfen, ob ein Verfahren nach dem StaRUG, eine Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren in Betracht kommt und welche Lösung zur konkreten Situation des Unternehmens passt.

Klarheit schaffen. Risiken begrenzen. Handlungsfähig bleiben.

Wir helfen Ihnen, Ihre Situation rechtlich einzuordnen, Optionen zu erkennen und die nächsten Schritte zu gehen.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – je früher die rechtliche Einschätzung erfolgt, desto größer sind in der Regel die Handlungsspielräume.