Sie sind Gesellschafter oder Unternehmer

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung belastbarer Gesellschaftsverträge oder Beteiligungen, bei Haftungsthemen sowie bei erbrechtlichen und insolvenzbezogenen Fragen.

Wir begleiten Sie bei der Beteiligung an bestehenden Gesellschaften ebenso wie bei Neugründungen. Dabei werden rechtliche Strukturen, Beteiligungsverhältnisse und Mitspracherechte geprüft und für die Zukunft sinnvoll geregelt.

Klare Regelungen helfen, spätere Konflikte zu vermeiden. Wir gestalten und prüfen Gesellschaftsverträge, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen, damit Rechte, Pflichten, Entscheidungsprozesse und Ausstiegsszenarien klar geregelt sind.

Kommt es nach einem Erbfall zu Konflikten, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensanteilen, unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Klärung und Durchsetzung Ihrer Interessen.

Gesellschafter und Unternehmer können unter bestimmten Umständen persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen werden. Wir prüfen Haftungsrisiken und beraten zu Möglichkeiten, diese zu vermeiden oder zu begrenzen.

Anstatt einer Privatinsolvenz können persönliche Verbindlichkeiten (gerade aus Haftungsverhältnissen für Gesellschaftsschulden) auch außergerichtlich bereinigt werden. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung tragfähiger Einigungen mit den Gläubigern. Ziel ist eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, ohne dass es zu einem gerichtlichen Insolvenzverfahren kommt.

Ist eine Privatinsolvenz nicht vermeidbar, begleitet wir Sie bei der rechtlichen Vorbereitung und Einleitung der notwendigen Schritte. Dabei geht es insbesondere darum, Pflichten zu beachten und den weiteren Weg zu gestalten.

Klarheit schaffen. Risiken begrenzen. Handlungsfähig bleiben.

Wir helfen hnen, Ihre Situation rechtlich einzuordnen, Optionen zu erkennen und die nächsten Schritte zu gehen.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – je früher die rechtliche Einschätzung erfolgt, desto größer sind in der Regel die Handlungsspielräume.