Insolvenzrecht
Orientierung in wirtschaftlichen Krisensituationen
Im Insolvenzrecht kommt es auf Orientierung, frühzeitige Situationsanalyse, rechtzeitige Maßnahmen und Entscheidungen an. Wir beraten Unternehmen, Geschäftsleiter, Gesellschafter und Gläubiger in Krisensituationen, im Vorfeld einer möglichen Insolvenz und während eines Insolvenzverfahrens – vorausschauend, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen.
Beratung in Krise und Insolvenz
Unternehmerische Krisen entstehen manchmal plötzlich. Oftmals sind diese nicht vom Unternehmer verschuldet, sondern haben externe Ursachen. Oft zeigen sich Risiken aber auch bereits im Vorfeld. Die Folge sind häufig Liquiditätsengpässe, Zahlungsausfälle, gekündigte Vertragsbeziehungen, Druck von Gläubigern / Vertragsparteien, oder persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsleiter.
Wir unterstützen Sie dabei, die rechtliche Situation realistisch einzuschätzen, Handlungsoptionen zu erkennen und notwendige Schritte rechtzeitig einzuleiten. Ziel ist es, Risiken zu begrenzen, Handlungsspielräume zu erhalten und Entscheidungen auf eine sichere Grundlage zu stellen.
Dabei beraten wir sowohl präventiv vor Eintritt einer Insolvenz als auch begleitend, wenn ein Insolvenzverfahren unvermeidbar ist oder als Sanierungsinstrument bewusst vorbereitet werden soll.
Unsere Leistungen im Insolvenzrecht
Beratung im Vorfeld der Insolvenz
Je früher eine Krise rechtlich geprüft wird, desto größer sind die Handlungsspielräume. Wir beraten Unternehmen, Geschäftsleiter und Gesellschafter bei wirtschaftlicher Schieflage, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Dabei prüfen wir bestehende Risiken, insolvenzrechtliche Pflichten, mögliche Haftungsfolgen und strategische Optionen für die weitere Vorgehensweise.
Risiken einer möglichen Insolvenz erkennen
Insolvenzsichere Vertragsgestaltung
Verträge und Rechtsbeziehungen sollten so gestaltet sein, dass sie auch in Krisensituationen möglichst belastbar bleiben. Wir unterstützen bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen mit Blick auf deren insolvenzrechtliche Risiken.
Das gilt insbesondere für Lieferbeziehungen, Finanzierungsstrukturen, Sicherheiten, Gesellschaftervereinbarungen und rechtliche Beziehungen innerhalb von Unternehmensgruppen.
Verbundene Unternehmen / nahestehende Personen
Innerhalb von Unternehmensgruppen entstehen besondere insolvenzrechtliche Risiken. Daher sollten Leistungsbeziehungen, Finanzierungen, Sicherheiten und Zahlungsflüsse sorgfältig betrachtet werden.
Wir beraten bei der möglichst insolvenzsicheren Gestaltung von Rechtsbeziehungen innerhalb von Unternehmensgruppen und Konzernen bzw. zwischen nahestehenden Personen.
Abwehr von Insolvenzanfechtungen
Insolvenzverwalter machen häufig Anfechtungsansprüche gegen Gesellschafter, nahestehende Personen, Gläubiger oder Vertragspartner geltend. Solche Ansprüche können wirtschaftlich erheblich sein.
Wir prüfen die geltend gemachten Forderungen, entwickeln Verteidigungsstrategien und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
Verteidigung gegen Haftungsansprüche
Geschäftsführer, Gesellschafter und weitere Verantwortliche können im Insolvenzkontext persönlichen Haftungsansprüchen ausgesetzt sein.
Wir beraten und vertreten bei der Abwehr solcher Ansprüche, insbesondere wenn Insolvenzverwalter Forderungen gegen Geschäftsleiter, Gesellschafter oder andere Beteiligte geltend machen.
Beratung von Gläubigern
Auch Gläubiger benötigen bei Insolvenz oder Insolvenzgefahr eines Geschäftspartners eine klare rechtliche Einschätzung. Wir beraten dazu, wie Ihre Interessen in einem vorläufigen Insolvenzverfahren am besten gewahrt werden, wie Forderungen gesichert, angemeldet oder durchgesetzt werden können und welche Risiken bei bestehenden Geschäftsbeziehungen zu beachten sind.
Dazu gehört auch die Prüfung, ob Zahlungen, Sicherheiten oder Vertragsänderungen später angefochten werden könnten.
Unternehmenskauf aus der Insolvenz
Der Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils aus der Insolvenz kann Chancen eröffnen, erfordert aber besondere rechtliche Sorgfalt.
Wir begleiten Käufer, Investoren und Beteiligte bei der Strukturierung, Prüfung und Umsetzung solcher Transaktionen. Dabei achten wir darauf, Risiken transparent zu machen und die Transaktion rechtlich sauber zu gestalten.
Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
Insolvenzpläne
Ein Insolvenzplan kann helfen, Sanierungen zu strukturieren, Beteiligungen neu zu ordnen oder wirtschaftliche Lösungen für Gläubiger und Unternehmen zu entwickeln.
Wir bereiten Insolvenzpläne vor und begleiten ihre Umsetzung. Ebenso beraten wir Beteiligte, die von einem Insolvenzplan betroffen sind oder daran mitwirken möchten.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Nicht jede Krise muss zwingend in einem Insolvenzverfahren enden. Wo außergerichtliche Lösungen möglich sind, prüfen und gestalten wir Verhandlungen mit Gläubigern, Vergleichsmodelle und tragfähige Schuldenbereinigungen.
Ziel ist eine Lösung, die rechtlich belastbar ist und sowohl wirtschaftlich als auch persönlich wieder Perspektive schafft.
Ihr Anliegen im Insolvenzrecht
Wenn sich eine Krise abzeichnet oder insolvenzrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, sollten Sie frühzeitig handeln. Wir möchten Ihre Situation verstehen, die rechtlichen Risiken einordnen und gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Strategie entwickeln.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne persönlich in unseren Kanzleiräumen im Zentrum von München.