Ihr Vertragspartner oder Schuldner gerät in die Krise / Insolvenz
Gerät ein Kunde, Schuldner oder Vertragspartner in wirtschaftliche Schwierigkeiten, entstehen für Sie eigene Risiken: offene Forderungen, unsichere Zahlungen, drohende Rückforderungen oder unklare Sicherheiten.
Wir beraten Gläubiger und Vertragspartner dazu, wie sie ihre Position sichern, Anfechtungsrisiken vermeiden, Sicherungsrechte durchsetzen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen mit kriselnden Unternehmen finden können.
Beratung im Hinblick auf eine weitere Zusammenarbeit bzw. mögliche Unterstützung des Vertragspartners in dessen Krise
Wenn ein wichtiger Kunde, Lieferant oder sonstiger Vertragspartner in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, kann eine Unterstützung wirtschaftlich sinnvoll sein – rechtlich aber Risiken auslösen. Wir beraten Sie dazu, welche Maßnahmen möglich sind und wie eine Unterstützung möglichst rechtssicher gestaltet werden kann.
Beratung im Hinblick auf mögliche Anfechtungsrisiken (wegen Gefahr späterer Rückforderungen seitens des Insolvenzverwalters)
Zahlungen oder Vereinbarungen mit einem kriselnden Unternehmen können später durch einen Insolvenzverwalter angegriffen werden. Wir prüfen mögliche Anfechtungsrisiken und unterstützen Sie dabei, Rückforderungsansprüche möglichst zu vermeiden oder abzuwehren.
Beratung im Hinblick auf eine mögliche Verbesserung der eigenen Sicherheitensituation
In der Krise eines Vertragspartners ist entscheidend, die eigene wirtschaftliche Position frühzeitig zu sichern. Wir beraten Sie zu bestehenden und ggf. weiteren Sicherheiten, geeigneten Vertragsgestaltungen und Maßnahmen, mit denen Sie Forderungsausfälle und spätere Risiken reduzieren können.
Geltendmachung von Sicherheiten bzw. Sicherungsrechten (z. B. Vermieterpfandrechten, Sicherungsabtretungen, Eigentumsvorbehalten)
Bestehen Sicherheiten wie Vermieterpfandrechte, Sicherungsabtretungen oder Eigentumsvorbehalte, kommt es darauf an, diese rechtzeitig und wirksam geltend zu machen. Wir unterstützen Gläubiger dabei, ihre Sicherungsrechte zu prüfen, durchzusetzen und sich im Insolvenzverfahren strategisch richtig zu positionieren.
Beratung im Hinblick auf eine mögliche weitere Zusammenarbeit im Rahmen des vorläufigen Insovlvenzverfahrens
Wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter die weitere Belieferung oder Zugeständnisse im Insolvenzantragsverfahren verlangt, prüfen wir, ob dies für Ihr Unternehmen mit Risiken verbunden ist und beraten Sie bei Verhandlungen mit dem schuldnerischen Unternehmen bzw. dem vorläufigen Insolvenzverwalter.
Verteidigung gegen Inanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter, z. B. im Wege sogenannter Anfechtungsklagen
Wenn ein Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordert oder Ansprüche gegen Sie oder Ihr Unternehmen geltend macht, etwa im Wege einer Insolvenzanfechtung, prüfen wir die Berechtigung dieser Forderungen sorgfältig. Ziel ist es, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, Risiken realistisch einzuschätzen und Ihre wirtschaftliche Position bestmöglich zu schützen.
Klarheit schaffen. Risiken begrenzen. Handlungsfähig bleiben.
Wir helfen Ihnen, Ihre Situation rechtlich einzuordnen, Optionen zu erkennen und die nächsten Schritte mit Sicherheit zu gehen.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – je früher die rechtliche Einschätzung erfolgt, desto größer sind in der Regel die Handlungsspielräume.