Gesellschaftsrecht

Rechtliche Sicherheit für unternehmerische Entscheidungen

Im Gesellschaftsrecht begleiten wir Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsleiter, Investoren und Unternehmen in allen wesentlichen Phasen unternehmerischer Entwicklung – vom Aufbau tragfähiger Strukturen über Wachstum und Finanzierung bis hin zu Restrukturierung, Auseinandersetzung oder geordnetem Rückzug.

Unser Anspruch ist es, rechtliche Fragen nicht isoliert zu betrachten, sondern immer im Zusammenhang mit Ihren wirtschaftlichen Zielen, Ihrer Verantwortung und Ihrer konkreten Entscheidungssituation.

Gesellschaftsrecht mit unternehmerischem Blick

Gesellschaftsrechtliche Beratung beinhaltet häufig mehr als einzelne Verträge. Es geht um Kontrolle, Verantwortung, Beteiligungsverhältnisse, Haftungsrisiken, Kontrolle, Finanzierungsspielräume und den langfristigen Erfolg eines Unternehmens.

Wir unterstützen Sie dabei, rechtliche Strukturen so zu gestalten, dass sie zu Ihrem Unternehmen passen – klar, belastbar und zukunftsfähig. Dabei denken wir vorausschauend: Welche Regelungen tragen auch im Streitfall? Welche Risiken entstehen für Geschäftsführung oder Gesellschafter? Welche Konflikte lassen sich frühzeitig vermeiden? Und welche Schritte sind notwendig, wenn eine Gesellschaft neu ausgerichtet, restrukturiert oder beendet werden soll?

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht

Eine gute gesellschaftsrechtliche Struktur beginnt mit klaren Grundlagen. Wir gestalten, prüfen und überarbeiten Gesellschaftsverträge, Satzungen und begleitende Vereinbarungen. Dabei achten wir darauf, dass Rechte, Pflichten, Entscheidungsmechanismen und wirtschaftliche Interessen eindeutig geregelt sind. Ziel ist eine Struktur, die im Alltag funktioniert – und auch dann trägt, wenn sich Beteiligungen, Mehrheiten oder unternehmerische Ziele verändern.
Organe einer Gesellschaft tragen erhebliche Verantwortung. Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte zu ihren Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken. Dabei geht es insbesondere um rechtssichere Entscheidungen, Dokumentation, Zustimmungserfordernisse, Interessenkonflikte, Krisenpflichten und den Schutz vor persönlicher Haftung.

Beim Erwerb oder Verkauf eines Unternehmens oder Unternehmensteils kommt es auf klare Strukturen, sorgfältige Prüfung und rechtssichere Vertragsgestaltung an.

Wir beraten beim Erwerb von Beteiligungen, bei der Veräußerung des eigenen Unternehmens oder einzelner Geschäftsbereiche sowie bei Unternehmenstransaktionen in besonderen Situationen. Unser Fokus liegt auf einer Gestaltung, die Risiken abmildert und Interessen absichert.

Finanzierungsentscheidungen haben häufig gesellschaftsrechtliche Auswirkungen. Wir beraten bei der rechtlichen Vorbereitung und Umsetzung von Finanzierungen, insbesondere wenn Gesellschafter, Investoren, Banken oder weitere Kapitalgeber eingebunden sind.

Dabei prüfen wir, welche rechtlichen Schritte erforderlich sind und wie Finanzierungsmaßnahmen sauber in die bestehende Gesellschaftsstruktur eingebettet werden können.

Die persönliche Haftung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen ist ein zentrales Risiko unternehmerischer Verantwortung. Wir beraten präventiv zur Vermeidung von Haftungsfällen und vertreten Organmitglieder sowie Gesellschafter in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Dazu gehören Fragen der Geschäftsführerhaftung, Vorstands- und Aufsichtsratshaftung, D&O-Themen sowie die rechtliche Bewertung unternehmerischer Entscheidungen.

Konflikte zwischen Gesellschaftern können Unternehmen erheblich belasten. Wir beraten bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften und bei der Entwicklung tragfähiger Lösungen. Je nach Situation geht es um Verhandlung, Durchsetzung von Rechten, Abwehr unberechtigter Ansprüche, Trennung von Gesellschaftern oder die Neuordnung der Gesellschaftsstruktur.

Wenn Gesellschaften neu ausgerichtet, restrukturiert oder beendet werden müssen, begleiten wir die erforderlichen rechtlichen Schritte. Dazu gehören gesellschaftsrechtliche Restrukturierungen, Liquidationen, Begleitung bei einer Sanierung und – soweit erforderlich – die Vorbereitung geordneter insolvenzrechtlicher Maßnahmen.

Auch bei einer geplanten Insolvenz beraten wir vorausschauend und mit Blick auf die Handlungsmöglichkeiten und Haftungsrisiken der Beteiligten.

Ihr Anliegen im Gesellschaftsrecht

Ob Gesellschaftsvertrag, Beteiligung, Geschäftsführungshaftung, Gesellschafterstreit, Unternehmenskauf, Restrukturierung oder Liquidation – wir möchten Ihre Situation verstehen und gemeinsam die nächsten Schritte überlegen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne persönlich in unseren Kanzleiräumen im Zentrum von München.